Andreas Koch
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Kompetenz-Zentrum
Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Zielvereinbarungen

Zielvereinbarung

Das Energiegesetz (EnG), das CO2-Gesetz sowie die kantonalen Mustervorschriften im Ener- giebereich (MuKEn) bilden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Grossver- braucher-Artikels (GVA) in den Kantonen. Im Rahmen dieses Vollzugs des GVA sind ent- sprechende Unternehmen zur Energie-Effizienzsteigerung verpflichtet. Sie müssen dazu Zielvereinbarungen abschliessen, die im Auftrag des Bundes von der Cleantech Agentur Schweiz (act-schweiz.ch) und der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW.ch) mithilfe von akkreditierten Dienstleistern umgesetzt werden. Der Energie-Grossverbraucher profitiert in der Folge von Kosteneinsparungen sowie zusätzlich von der Befreiung oder Rückerstattung gesetzlicher Abgaben. 

Befreiung von der CO2-Abgabe

Unternehmen gewisser Branchen mit einem CO2-Ausstoss von über 100 Tonnen pro Jahr können sich zudem von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. 

Zielvereinbarungen