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Die Kosten für den Atomausstieg werden nun ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Wie Swissnuclear, der Dachverband der AKW-Betreiber, in einer Mitteilungschreibt, legt er gegen eine entsprechende Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Beschwerde ein. Das UVEK hatte im April entschieden, dass die Stilllegungs- und Entsorgungskosten 24,6 Milliarden Franken betrügen. Das waren 1,1 Milliarden Franken mehr, als unabhängige Experten im Auftrag des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) zuvor berechnet hatten. Das UVEK begründete diesen Anstieg unter anderem damit, dass die Suche nach einem Standort für ein kostengünstigeres kombiniertes Lager für schwach- und mittelradioaktive sowie für hochradioaktive Abfälle noch nicht erfolgreich sei. Zudem müssten die Gelände der Kernkraftwerke zu grüner Wiese zurückgebaut werden.
Aus Sicht von Swissnuclear hat das UVEK damit „systematisch ein jeweils höheres Kostenszenario angenommen“, wie der Verband schreibt. „Das bringt zusätzliche Kosten ohne Sicherheitsgewinn.“ Die Kostenstudie von 2016, die von 23,5 Milliarden Franken ausgeht, sei dagegen „solide, belastbar und robust“. stk