Andreas Koch
Andreas Koch
GeschäftsführerKEEST
Geschäftsführer

Haben Sie eine Frage? Wie dürfen wir Ihnen zu Diensten sein?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Kompetenz-Zentrum
Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Axpo will Recht auf Kühlwasserentnahme verewigen

11. August 2017
Baden AG - Die Konzessionen für die Entnahme von Kühlwasser zum Betrieb der Kernkraftwerke Beznau 1 und Beznau 2 laufen 2020 aus. Kernkraftwerksbetreiberin Axpo hat beim Kanton Aargau entsprechende unbefristete Konzessionen beantragt.

Wie aus der jetzt erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Aargau hervorgeht, wurden die Gesuche bereits am 28. Februar eingereicht. Beide Gesuche liegen vom 16. August bis zum 14. September bei der Gemeinde Döttingen AG öffentlich aus.

Dabei ersucht die Axpo zum einen um eine unbefristete Konzession zur Kühlwasserentnahme aus der Aare im Umfang der laufenden Konzession. Diese gilt noch bis zum Jahresende 2020 und berechtigt zur Entnahme von jeweils maximal 23,3 Kubikmeter Wasser pro Sekunde für die beiden Reaktoren Beznau 1 und Beznau 2. 

In einem zweiten Antrag ersucht die Axpo um eine unbefristete Bewilligung zur Nutzung des Grundwasserstroms auf der Beznauinsel. Bis zu 12.000 Liter Wasser pro Minute sollen in Notstands-, Notstrom- und Testfällen als Kühl- und Speisewasser der beiden Reaktoren entnommen werden dürfen. Eine vom Kanton Aargau bereits bewilligte entsprechende Konzession läuft ebenfalls zum 31. Dezember 2020 aus. 

Der Reaktor Beznau 2 war in der vergangenen Woche wegen einer Ölleckage an einem Transformatorkabel vorübergehend vom Netz genommen worden. Er konnte nach Abschluss der Reparatur am Montag jedoch wieder in Betrieb genommen werden. Beznau 1 dagegen liegt bereits seit Februar 2015 still. Damals waren bei der normalen jährlichen Revision zahlreiche Unregelmässigkeiten im Mantel des Druckbehälters festgestellt worden. Die eigentlich für den Herbst 2015 geplante Wiederinbetriebnahme des ältesten Kernkraftwerks der Welt wurde inzwischen mehrfach verschoben. Zuletzt hatte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI Nachforderungen beim Sicherheitsnachweis für den Reaktordruckbehälter geltend gemacht, die bisher nicht erfüllt wurden. hs

[ zurück zur Übersicht ]