Andreas Koch
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Bund lanciert Guichet Unique für Windenergie

28. Juni 2018
Bern - Der Guichet Unique soll Fragen im Zusammenhang mit Windenergieprojekten klären. An der digitalen zentralen Anlaufstelle sind mehr als 15 Institutionen des Bundes beteiligt. Für die Baubewilligungen der Turbinen sind weiterhin Kantone und Gemeinden zuständig.

Der Guichet Unique soll die von Windenergieprojekten berührten Bundesinteressen beispielsweise bei der Luftfahrt oder dem Naturschutz koordinieren, informiert das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung. An der in seinem Amtsbereich angesiedelten digitalen zentralen Anlaufstelle sind unter anderem die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), für Umwelt (BAFU), für Kommunikation (BAKOM), für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) und für Zivilluftfahrt (BAZL) sowie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungssschutz und Sport (VBS), die Schweizer Flugsicherung (skyguide) und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) beteiligt. 

Projektentwickler, kantonale und kommunale Behörden und interessierte Personen könnten sich ab sofort mit Fragen im Zusammenhang mit der Windenergie an die zentrale Anlaufstelle wenden, heisst es weiter in der Mitteilung. Konkret soll der Guichet Unique Stellungnahmen und Bewilligungen bei Windenergieprojekten koordinieren, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, sowie die Einhaltung von Fristen überwachen. Die Zuständigkeiten von Kantonen und Gemeinden im Bereich Windenergie bleiben unberührt. Sie sind beispielsweise weiterhin für die Festlegung der Zonen für die Windenergienutzung und die Bewilligung der Anlagen zuständig. hs

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