Andreas Koch
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Bund legt Rahmenbedingungen für Windenergie fest

28. Juni 2017
Bern - Der Bundesrat hat das Konzept Windenergie verabschiedet. Es dient der Berücksichtigung von Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen und ist für Projektträger verbindlich. Standorte werden weiterhin von Kantonen bestimmt.

Mit dem Konzept Windenergie will der Bund die Arbeit von Kantonen, Gemeinden und Unternehmen bei der Planung von Windenergieanlagen erleichtern. Es stellt eine Entscheidungs- und Planungshilfe für den Umgang mit Bundesinteressen, wie beispielsweise bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder militärischen und zivilen technischen Anlagen des Bundes dar, erläutert der Bundesrat in einer Mitteilung. Das nun verabschiedete Konzept bildet dabei einen für die Behörden verbindlichen Rahmen für deren Verfahren und Entscheide. Darüber hinaus legt es Prioritäten und den Einsatz von Bundesmitteln fest. Das neue Konzept Windenergie tritt an die Stelle der Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen aus dem Jahre 2010. 

In der Energiestrategie 2050 wird mit einer deutlichen Steigerung von Windenergie, also auch mit dem Bau neuer Anlange gerechnet, erläutert der Bundesrat in der Mitteilung. Das Konzept Windenergie will hierbei „eine erste Abwägung der Nutzungs- und Schutzinteressen des Bundes“ im Rahmen des Möglichen leisten. Darüber hinaus werden Gebiete aufgezeigt, die für die Nutzung von Windenergie in Betracht kommen. Die Festlegung geeigneter Standorte obliegt jedoch weiterhin den Kantonen. hs

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