Andreas Koch
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Bundesgericht beerdigt Windpark Schwyberg

14. November 2016
Lausanne - Die Eignung des Standorts Schwyberg sowie mögliche Alternativen für das Windpark-Projekt müssen neu beurteilt werden. Dies entschied das Bundesgericht. Es gab damit den Einsprüchen von Vier Natur- und Umweltschutzorganisationen statt.

Das Kantonsgericht Freiburg hatte 2012 den Einspruch von Mountain Wilderness Schweiz, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Association suisse pour la protection des oiseaux ASPO/BirdLife Suisse gegen die geschaffene Spezialzone auf dem Schwyberg abgewiesen. Das Bundesgericht hiess nun die Beschwerde der Organisationen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts gut. Aus der entsprechenden Mitteilung des Bundesgerichts geht hervor, dass die Richter die Standortevalutation als nicht ausreichend bemängelten. Insbesondere seien Alternativen und Varianten nur unzureichend geprüft und nicht aufgezeigt worden, inwieweit der Standort Schwyberg den Kriterien für die Einrichtung des Windparks genüge. Deswegen hätte die Spezialzone nicht genehmigt werden dürfen, so die Urteilsbegründung.

Nun muss die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion des Kantons Freiburg (RUBD) nachbessern. Dabei mahnte das Bundesgericht die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben zum Biotop- und Artenschutz an. Auch sei zu berücksichtigen, „dass es sich bei dem im Regionalen Naturpark Gantrisch liegenden Schwyberg um ein kulturlandschaftlich besonders wertvolles Gebiet handelt“.  

In einer gemeinsamen Mitteilung begrüssten die vier Naturschutzorganisationen den Entscheid. Die Nutzung der Windkraft müsse „mit gut vorbereiteten Projekten erfolgen, welche die geltenden Regelungen von Anfang an berücksichtigen“, heisst es dort. Der Winpark Schwyberg sei allerdings kein solches Projekt. Die RUBD dagegen bedauert die Entscheidung als „grosse Hürde für den Kanton Freiburg, wenn er das Ziel der 4000-Watt-Gesellschaft bis 2030 erreichen will“.  hs

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