Andreas Koch
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Bundesrat eröffnet Debatte über Wasserzins

22. Juni 2017
Bern - Der maximale Wasserzins soll zwischen 2020 und 2022 nur noch 80 Franken statt wie bisher 110 Franken betragen, schlägt der Bundesrat vor. Für die Zeit danach setzt er auf ein flexibles Modell. Die Gebirgskantone kritisieren den Vorschlag in wesentlichen Punkten.

Der Wasserzins kommt unter Druck. Die Abgabe für die Nutzung der Wasserkraft, welche durch die Betreiber von Wasserkraftwerken zu zahlen ist, ist zuletzt Anfang 2015 von 100 auf 110 Franken gestiegen. Das bringt den betroffenen Kantonen und Gemeinden laut einer Zusammenstellung des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes rund 550 Millionen Franken. Gut die Hälfte davon fliesst in die Kantone Wallis und Graubünden. Angesichts der gesunkenen Stromgrosshandelspreise klagen die Betreiber schon seit längerem, die Wasserzinsen seien zu hoch. 

Nun legt der Bundesrat einen Vorschlag vor, wie die Wasserzinsen nach dem Auslaufen der heutigen Regelung gestaltet sein sollen. Wie er in einer Mitteilung schreibt, sollte der maximale Wasserzins von 2020 bis 2022 noch 80 Franken betragen. Damit sinken die gesamten Wasserzinsen auf 400 Millionen Franken. Ab 2023 soll der Wasserzins aus einem fixen und einem variablen Teil bestehen. Der fixe Teil könne beispielsweise 50 Franken betragen, so der Bundesrat. Der variable Teil dagegen soll sich am Referenzmarktpreis für Strom aus Schweizer Wasserkraft orientieren. Dieser beträgt Null, solange der Referenzpreis eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet, zum Beispiel 45 Franken pro Megawattstunde. Ab dann steigt er linear mit dem Referenzpreis. Zudem sollen bestimmte Wasserkraftwerke für zehn Jahre vom Wasserzins befreit werden. Das betrifft diejenigen, die in den Genuss von Investitionsbeiträgen gemäss dem neuen Energiegesetz kommen. Dafür stehen pro Jahr 120 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Betroffenen haben nun bis zum 13. Oktober im Rahmen der Vernehmlassung die Möglichkeit, sich zum Vorschlag des Bundesrates zu äussern. Die Gebirgskantone kritisieren in einer ersten Reaktion, dass die Probleme der Wasserkraft nicht auf einen zu hohen Wasserzins zurückzuführen seien, sondern auf „die Verzerrung des Strommarktes“. Eine generelle Senkung des Wasserzinses würde zudem eine Förderung nach dem Giesskannenprinzip darstellen.  Denn die Energieversorger könnten ihren Strom den im Monopol gebundenen Konsumenten zu den Gestehungskosten in Rechnung stellen. Zudem sei es ärgerlich, wenn die Marktprämie für darbende Wasserkraftwerke nun durch die Gebirgskantone kompensiert werden müsste. Und schliesslich sei die Fixierung des künftigen Sockelbetrags aus 50 Franken für die Gebirgskantone „nicht annehmbar“. stk

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