Andreas Koch
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Bundesrat senkt Vergütungssätze

2. Dezember 2016
Bern - Die Vergütungssätze für eine kostendeckende Einspeisung werden im nächsten Jahr in zwei Schritten weiter gesenkt. Betroffen sind Photovoltaikanlagen und Kleinwasserkraftwerke. Auch die Einmalbeträge werden gekürzt.

Bereits bisher waren die Sätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) regelmässig nach unten angepasst worden. Einer Mitteilung des Bundesrats zufolge sind die Gestehungskosten auf dem Photovoltaikmarkt inzwischen weiter gesunken. Deswegen sollen die KEV-Vergütungssätze 2017 in zwei Schritten am 1. April und am 1. Oktober weiter gesenkt werden. Ab Oktober werden dann einheitlich für alle Anlagegrössen 13,7 Rappen pro Kilowattstunde von angebauten und freistehenden Anlagen und 15,8 Rappen bei integrierten Anlagen bezahlt. Gegenüber dem heutigen Stand entspricht dies einer Minderung zwischen 10 und 28 Prozent je nach Anlagengrösse. 

Auch die Einmalvergütungen werden in zwei Schritten abgesenkt, jeweils am 1. April der beiden nächsten Jahre. Dabei bleibt der Grundbeitrag für angebaute und freistehende Anlagen unverändert, der Grundbeitrag für integrierte Anlangen wird um 200 Franken gekürzt. Der Leistungsbeitrag wird bei angebauten und freistehenden Anlagen um insgesamt 100 Franken, der für integrierte Anlagen um 150 Franken pro Kilowatt gesenkt. 

Die Grundvergütung für Kleinwasserkraftwerke wird schon am 1. Januar 2017 je nach Leistungsklasse um 4 bis 18 Prozent, der Wasserbau-Bonus um 14 bis 50 Prozent reduziert. Alle Änderungen gelten lediglich für Anlagen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen in Betrieb genommen werden. hs

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