Andreas Koch
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Einspeisevergütung wird nicht von Steuern befreit

12. Oktober 2016
Bern - Die steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen ist laut einem Bericht des Bundes nicht empfehlenswert. Sie würde steuerliche Grundprinzipien verletzen und sich kaum auf die Effizienz des Fördersystems auswirken.

Der Bericht des Bundes ist eine Antwort auf das Postulat des FDP-Nationalrats Jacques Bourgeois, welches den Bund beauftragt hat, die Steuerentlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen zu prüfen, mit dem Ziel, die Förderung der erneuerbaren Energien zu verbessern. Die Ergebnisse der Prüfung lassen jedoch darauf schliessen, dass diese Massnahme nicht zielführend wäre. Wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt, würde die steuerliche Entlastung kaum eine Auswirkung auf die Effizienz des Fördersystems haben. Ausserdem würden dadurch steuerliche Grundprinzipien verletzt. Weiter würden beim Bund, den Kantonen und Gemeinden Mindereinnahmen entstehen. Hinzu kommen höhere administrative Kosten.

Insgesamt stuft der Bericht den Vorschlag als nicht empfehlenswert ein. Betont wird aber auch, dass die im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten Neuerungen bezüglich des Fördersystems nicht berücksichtigt wurden. Dabei sollen vermehrt einmalige Investitionsbeiträge statt Einspeisevergütungen ausbezahlt werden. Ziel ist es, die Zubauziele kostengünstiger zu machen und die Warteliste für die Einspeisevergütungen abzubauen. ssp

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