Andreas Koch
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Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Förderung der Wasserkraft muss wieder in die Kommission

30. Mai 2017
Bern - Der Nationalrat hat den Vorschlag seiner Energiekommission zur Förderung der Wasserkraft vorerst zurückgewiesen. Die ausschliessliche Belieferung von Stromkunden in der Grundversorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen soll nun rasch vertieft geprüft werden.

Der Um- und Ausbau der Stromnetze soll nicht mit der künftigen Förderung der Wasserkraft vermischt werden. Das hat der Nationalrat am Dienstag mit einer deutlichen Mehrheit von 181 gegen elf Stimmen entschieden. Er folgt damit dem Vorschlag des Berner Freisinnigen Christian Wasserfallen. Dieser hatte laut dem Wortprotokoll des Nationalrats beantragt, die Wasserkraft neu über eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes zu fördern. Er nahm dabei den Grundgedanken der Energiekommission auf: Stromkunden in der Grundversorgung sollen künftig allein mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden, die nicht subventioniert sind. Die Versorger sollten dabei ihren Kunden die Gestehungskosten verrechnen können. Diese Art von Förderung solle nun rasch geklärt werden. Den Bedenken der Kritiker der Vorlage solle „mittels einer ordentlichen Vernehmlassung Rechnung getragen werden“, heisst es in der Begründung.

Die Gebirgskantone verlangen in einer Medienmitteilung zum Beschluss des Nationalrats, auch die Wasserzinsen in die Diskussion einzubeziehen. Sie lehnen es ab, „die Wasserzinsfrage isoliert und losgelöst der Vorschläge, welche das Parlament jetzt vorzuschlagen hat, zu diskutieren“, heisst es darin. stk

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