Andreas Koch
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Graubünden lehnt Senkung des Wasserzinses ab

13. Oktober 2017
Chur - Die Bündner Regierung spricht sich gegen die vom Bundesrat geplante pauschale Absenkung des Wasserzinses aus. Sie liegt dabei auf einer Linie mit den Bündner Gemeinden und den übrigen Gebirgskantonen.

Die Bündner Regierung begrüsse die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufteilung der Neuregelung des Wasserzinses „in eine Übergangs- und einer Langfristregelung“, schreibt die Standeskanzlei Graubünden in einer Mitteilung. Ihrer Ansicht nach kann ein neues Wasserzinssystem erst entwickelt werden, wenn Klarheit über die künftige Beschaffenheit des Strommarktes herrscht. 

Die vom Bundesrat für eine Übergangszeit bis 2022 vorgesehene Senkung des maximalen Wasserzinses von 110 auf 80 Franken pro Bruttokilowatt hält die Regierung dagegen für inakzeptabel. „Eine generelle Senkung lässt sich weder sachlich noch politisch begründen und würde im Ergebnis eine ungerechtfertigte Giesskannensubvention zu Gunsten der mehrheitlich von den Mittellandkantonen beherrschten Stromunternehmen darstellen“, heisst es dazu in der Mitteilung. Stattdessen spricht sich Graubünden für eine „einzelfallweise Reduktion des Wasserzinses bei notleidenden Unternehmen“ aus. 

Mit dieser Haltung liegt die Bündner Regierung auf einer Linie mit einer entsprechenden Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK). Auch der Bündner Grosse Rat und zahlreiche Bündner Gemeinden lehnen laut Mitteilung die pauschale Senkung des Wasserzinses ab. Ihr zufolge hat sich auch die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) für die Prüfung der Einzelfallvariante ausgesprochen. 

Abschliessend fordert die Bündner Regierung den Bundesrat auf, „diese klare Stimme aus dem für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 wichtigen Wasserkraftkanton Graubünden bei der Erarbeitung des Botschaftsentwurfs zu berücksichtigen“. hs

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