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Mit seiner Beteiligung an der BKW AG will der Kanton Bern einen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie leisten, erläutert der Berner Regierungsrat in einer Mitteilung. Darüber hinaus verfolge der Kanton als derzeitiger Mehrheitsaktionär „mit der Beteiligung auch wirtschafts- und finanzpolitische Ziele“.
Art und Umfang derartig bedeutender Beteiligungen sind laut Kantonsverfassung in einem Gesetz zu regeln. Die Vorlage des Regierungsrats sieht dazu vor, dass der Anteil des Kantons zwischen einer Sperrminorität von 34 und einer Mehrheitsbeteiligung von 60 Prozent schwanken darf. Sie war in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert worden. Hier hatte die Bandbreite der Meinungen zwischen einer zwingenden Mehrheitsbeteiligung und dem Rückzug des Kantons aus dem Engagement in der BKW gelegen.
Ihr gegenüber halte der Regierungsrat „an seinem ursprünglichen Beteiligungsrahmen zwischen 34 und 60 Prozent fest“, heisst es in der Mitteilung. Die Vorlage wurde praktisch unverändert zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Er wird sich nun voraussichtlich im November damit befassen. hs