Andreas Koch
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Kantone übernehmen Gebäudeprogramm

3. Januar 2017
Bern - Per Jahresanfang sind ausschliesslich die Kantone für die Förderung der energetischen Sanierung nach dem Schweizer Gebäudeprogramm zuständig. Sie bekommen dafür vom Bund Globalbeiträge aus der CO2-Abgabe.

Mehr als 1 Million Gebäude der Schweiz sind nach einer Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt (BFE) sanierungsbedürftig. Das Einsparpotential ist enorm, da eine Gesamtsanierung allein eines Einfamilienhauses die CO2-Belastung um bis zu vier Tonnen verringern kann. Seit 2010 werden deswegen energetische Sanierungen, der Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenutzung und Energieeinsparungen durch die Optimierung der Gebäudetechnik über das Gebäudeprogramm von Bund und den Kantonen gefördert. 

Diese Förderung wird auch 2017 weitergeführt, allerdings mit einigen organisatorischen Änderungen. Denn die bisherige Zweiteilung des Gebäudeprogramms in einen zentral gesteuerten nationalen und einen regional gesteuerten der Kantone ist per Jahresanfang aufgehoben. Nun sind ausschliesslich die Kantone für alle Fördermassnahmen zuständig. 

Der Bund stellt den Kantonen dazu zweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe in Form von Globalbeiträgen zur Verfügung. Die beantragenden Kantone müssen dazu ein Förderprogramm nachweisen, dass dem harmonierten Fördermodell der Kantone für den Gebäudehüllenbereich entspricht. Für 2017 sind insgesamt maximal 300 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm vorgesehen. Im 2016 verabschiedeten ersten Massnahmenpaket  der Energiestrategie 2050 ist die Erhöhung dieser Mittel auf 450 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Es soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten. hs

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