Andreas Koch
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Kernkraftbetreiber werden stärker zur Kasse gebeten

12. April 2018
Bern - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Gesamtkosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu festgelegt. Die Betreiber müssen dafür 24,6 Milliarden Franken aufbringen.

Alle fünf Jahre werden die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle anhand der aktuellen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse neu berechnet, informiert das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung. Die jüngste Kostenstudie aus dem Jahre 2016 wurde von swissnuclear durchgeführt und ergab Gesamtkosten in Höhe von 21,767 Milliarden Franken. 

Im vergangenen Jahr hatten das Eidgenössische Sicherheitsinspektorat (ENSI) und unabhängige Experten im Auftrag des Silllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) die Kostenstudie geprüft und die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 23,484 Milliarden Franken korrigiert. In seiner endgültigen Überprüfung schliesst sich das UVEK den Einschätzungen von ENSI und STENFO weitgehend an. In drei Punkten geht das UVEK jedoch von höheren Kosten in Gesamthöhe von 1,1 Milliarden Franken aus. Die Kernkraftbetreiber müssen somit für Entsorgungskosten von 24,581 Milliarden Franken aufkommen. 

Diese Kosten werden von den Betreibern in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geäufnet. Nach Abschluss der derzeit in Vorbereitung befindlichen Revision der Stillegungs- und Entsorgungsfondsverordnung wird der STENFO die von den Betreibern der Kraftwerke aufzubringenden jährlichen Beiträge entsprechend neu festsetzen. hs

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