Andreas Koch
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Klage von Windenergiegegnern wird neu verhandelt

21. Juli 2017
St.George VD - Das Bundesverwaltungsgericht muss eine Klage von Windenergiegegnern auf Herausgabe von Projektdaten durch den Netzbetreiber Swissgrid neu verhandeln. Suisse Eole sieht im entsprechenden Urteil des Bundesgerichts einen Verstoss gegen Treu und Glauben.

Bereits 2012 hatte sich die Vereinigung der Windenergiegegner Paysage Libre - Freie Landschaft Schweiz an die Swissgrid gewandt, um Einsicht in die Liste von bewilligten und geplanten Windenergieprojekten zu erhalten. Swissgrid hatte dies abgelehnt. 

In der anschliessenden Klage der Windenergiegegner war das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation von Swissgrid gefolgt, wonach das Unternehmen nicht dem Öffentlichkeitsgesetz der Verwaltung unterliege. Das Bundesgericht entschied in nächster Instanz nun jedoch, dass die Netzbetreiberin doch dem Bundesöffentlichkeitsgesetz unterstehe und verwies den Fall zur Neubehandlung ans Bundesverwaltungsgericht zurück. 

Dieser Entscheid wird von der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung der Windenergie, Suisse Eole, kritisiert. „Eine seriöse Projektentwicklung bezieht zuerst alle direkt betroffenen Kreise ein, bevor über ein Projekt öffentlich kommuniziert wird. Für bereits angemeldete Projekte könnte damit ein geordnetes Vorgehen in Frage gestellt werden“, erklärt Reto Rigassi, Geschäftsführer von Suisse Eole, in der entsprechenden Mitteilung. Eine eventuelle Weitergabe von Daten verstosse auch gegen den „Grundsatz von Treu und Glauben, mit dem die Investoren ihre Eingabe bei Swissgrid gemacht hatten“. Nach Ansicht von Suisse Eole versuchen die Windenergiegegner mit ihrem Vorgehen, „jedes Windenergieprojekt in der Schweiz bereits im Keim zu ersticken“. Dies sei nach der Zustimmung zur Energiewende im Referendum am 21. Mai „aus demokratischer Sicht fragwürdig“. hs  

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