Andreas Koch
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Kleinwasserkraftwerke fordern Sonderregelung

9. April 2018
Bern - Der Bund hat mit neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiestrategie 2050 mehrere geplante Kleinwasserkraftwerke im Stich gelassen, so der Verband Swiss Small Hydro. Er fordert nun eine Ausnahmeregelung, damit Investitionen nicht verloren gehen.

Um die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) abzubauen, hatte der Bund Anfang 2015 sogenannte Springeranlagen vorgesehen. Kleinwasserkraftanlagen, welche Konzession und Baubewilligung vorlegen konnten, sollten die Chance erhalten, schneller von der KEV zu profitieren. Auf dieser Basis haben Unternehmen und Private in den vergangenen Jahren rund 20 bis 30 Millionen Franken in die Projektierung von Kleinwasserkraftanlagen investiert, um den Status als Springeranlage zu erreichen.

Im Dezember 2017 erhielten zahlreiche Investoren dann den Bescheid von Swissgrid, dass ihre Kleinwasserkraftprojekte unter dem neuen Energiegesetz entschädigungslos aus der KEV fallen. Bis zum 31. März 2018 hatten die Gesuchsteller zwar noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Bescheid einzureichen. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen lautSwiss Small Hydro, dem Schweizer Verband für Wasserkraftwerke, jedoch nur geringen Spielraum für kleine, ursprünglich als Springerprojekte vorgesehene Anlagen zu.

„Der Entscheid des Bundesrates vom November 2017, die Rahmenbedingungen für die Kleinwasserkraft auf Verordnungsebene deutlich zu verschärfen, kam für diese Projektentwickler völlig unerwartet“, sagt Martin Bölli von Swiss Small Hydro. So bleiben nun fertig geplante, bewilligte und baureife Kleinwasserkraftwerke auf der Strecke. Den Angaben des Verbands zufolge gehen dadurch Vorinvestitionen in Millionenhöhe verloren.

Die bewilligten Kleinwasserkraftprojekte könnten den Angaben zufolge sofort realisiert werden und würden über 450 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom produzieren. Das entspreche etwa dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 100.000 Schweizer Haushalten.

In seiner Mitteilung fordert der Verband nun, „dass der Bundesrat seinen gesetzlichen Spielraum unter dem Stichwort Ausnahmeregelung zugunsten der Springeranlagen ausschöpft”. „Wir müssen die ursprünglich vorgesehenen Springeranlagen wieder in den Verordnungen aufnehmen, damit diese baureifen Anlagen bald realisiert werden und von der KEV profitieren können”, so Bölli. ssp

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