Andreas Koch
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Leibstadt muss Messdaten offenlegen

28. September 2017
Lausanne - Das Kernkraftwerk Leibstadt muss seine Messdaten über an die Luft abgegebene radioaktive Stoffe öffentlich zugänglich machen. Das höchste Gericht der Schweiz hat einer entsprechenden Beschwerde von Greenpeace Schweiz stattgegeben.

„Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Daten ist höher zu gewichten als das private Interesse an einer Zugangsverweigerung“, schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung zu seinem Urteil vom Mittwoch. Dort hatte der höchste Gerichtshof des Landes die Beschwerde der Umweltorganisation Greenpeace Schweiz gegen einen anderslautenden Spruch des Bundesverwaltungsgerichts gutgeheissen. 

Greenpeace hatte im November 2014 vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) den Zugang zu den Abluftdaten des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) verlangt. Die sogenannten EMI-Daten geben Aufschluss über die an die Luft abgegebenen Edelgase, Aerosole und Jodverbindungen. 

Bei den Abluftdaten handele es sich „um ein amtliches Dokument“, für das „ein grundsätzlicher Anspruch auf Zugang besteht“, heisst es in der Mitteilung des Bundesgerichts. Die Offenlegung kann laut Gesetz nur dann verweigert werden, wenn Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden müssen oder von der Veröffentlichung eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ausgeht. Dies ist nach den Erkenntnissen des Bundesgerichts bei den Abgasdaten nicht der Fall. Das Gericht hielt vielmehr fest, „dass an der Bekanntgabe der Abluftdaten ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, zumal gasförmige radioaktive Emissionen eines Kernkraftwerks sich auf die Umwelt und den Menschen auswirken können“. 

Das KKL nehme das Urteil zur Kenntnis, heisst es in der Stellungnahme der Betreiber. Sie wollen auf die entsprechende ENSI-Verfügung warten, um zu analysieren, „wie sich das Urteil nun konkret auf das sensitive Datenmaterial im KKL auswirken wird“. 

„Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung“, wird Stefan Füglister, Atomexperte für Greenpeace Schweiz, im Kommentar der Umweltorganisation zum Urteil zitiert. „Transparenz schafft Sicherheit. Und die Bevölkerung hat ein Recht auf beides. Es ist erfreulich, dass dies nun höchstrichterlich festgehalten wurde.“ Greenpeace will die Daten aus dem KKL nun untersuchen „und bei Bedarf reagieren“. hs 

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