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Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) muss den zuständigen Behörden alle fünf Jahre ein aktualisiertes Entsorgungsprogramm vorlegen. Darin muss sie das Vorgehen von der Planung bis zum Verschluss von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle dokumentieren. Am Dienstag hat sie das Entsorgungsprogramm 2016 beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Das BFE wird die Unterlagen nun gemeinsam mit dem Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sowie der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) überprüfen. Die behördlichen Gutachten werden gegen Mitte 2018 im Rahmen einer Vernehmlassung veröffentlicht. Danach entscheidet der Bundesrat über das Entsorgungsprogramm. Dies wird laut der Mitteilung voraussichtlich Anfang 2019 geschehen. ssp