Haben Sie eine Frage? Wie dürfen wir Ihnen zu Diensten sein?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Haben Sie eine Frage? Wie dürfen wir Ihnen zu Diensten sein?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Auf ihrer Sitzung zum Wochenbeginn hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) sich mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Jaqueline Badran (SP/ZH) befasst. Die Initiative sieht vor, „dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze und die Gasnetze, dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) unterstellt werden“, informiert die UREK-N in der Mitteilung zur Sitzung. Damit sollen unerwünschte Übernahmen strategischer Infrastruktur durch ausländische Investoren verhindert werden.
Die Kommission stimmt in der Zielsetzung des Schutzes der für die Energieversorgung der Schweiz zentralen Infrastrukturen mit der Initiative Badran überein. Allerdings stelle sich die Frage, ob dieses Ziel mit der Lex Koller erreicht werden könne, heisst es in der Mitteilung. Die Kommission regt daher an, herauszufinden, „mit welchen rechtlichen Instrumenten sich die Schweiz gegen unerwünschte ausländische Investitionen schützen kann“. Gegebenenfalls müssten die unterschiedlichen Infrastrukturen auch „unterschiedlich geschützt werden“. Der von der Kommission mit 13 zu neun Stimmen bei einer Enthaltung angenommene Beschluss muss nun von der Schwesterkommission des Ständerats (UREK-S) geprüft werden. hs