Andreas Koch
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Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Netzbetreiber müssen Preisvorteile nicht weitergeben

17. November 2016
Bern - Die Energiekommission des Ständerates hat der Stromnetzstrategie zugestimmt. Demnach sollen Elektrizitätsunternehmen die Kosten der Energieproduktion vollständig ihren Kunden anlasten können, ohne dabei allfällige Preisvorteile berücksichtigen zu müssen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen. Diese besagt, dass Elektrizitätsunternehmen Preisvorteile, welche aufgrund des freien Marktzugangs entstehen, an ihre Kunden weitergeben müssen. Laut der Kommission würde diese Methode dazu führen, dass die Unternehmen die Kosten ihrer Eigenproduktion nicht vollständig den Endverbrauchern anlasten könnten. So würden sie ihren Strom teilweise zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Dies würde die bereits bestehenden finanziellen Probleme gewisser Elektrizitätsunternehmen weiter verschärfen.

Die Kommission hat sich weiter auch für intelligente Netze ausgesprochen. Konkret beantragt sie, dass Kosten für gewisse innovative Massnahmen sowie Kosten für Sensibilisierungsaktionen zur Senkung des Stromverbrauchs angerechnet werden können. Zudem befürwortet sie den Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme nach internationalen Normen. Hier soll der Netzanschlussnehmer das Recht darauf haben, auf solche Systeme zu verzichten. ssp

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