Andreas Koch
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Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Rückerstattung des Netzzuschlags fördert Energieeffizienz

2. Juni 2017
Bern - Die Rückerstattung des Netzzuschlags zur Förderung erneuerbarer Energien an stromintensive Unternehmen hat deren Steigerung der Energieeffizienz zur Bedingung. Ein strenger Sanktionsmechanismus hilft bei Übererfüllung der Planziele, schätzt nun der Bund ein.

Seit 2014 müssen Unternehmen, deren Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen, für die Rückerstattung des Netzzuschlags zur Förderung von erneuerbaren Energien eine Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz eingehen. In einer Mitteilung gab der Bundesrat nun die Anzahl der Unternehmen, die Höhe der Rückerstattungssummen und die voraussichtlichen Wirkungen der Zielvereinbarungen per Stand am 7. Februar dieses Jahres bekannt. 

Danach haben 2014 insgesamt 61 Unternehmen eine vollständige oder teilweise Rückerstattung in Höhe von insgesamt 21,1 Millionen Franken bekommen. 2015 wurden insgesamt 45,4 Millionen Franken an 104 Unternehmen ausgezahlt. Für 2016 lagen zum Stichtag noch nicht genug Daten vor, da die Unternehmen ihre Anträge erst nach Genehmigung und Revision des entsprechenden Jahresabschlusses einreichen können. 

Insgesamt hatten per Ende letzten Jahres 174 Unternehmen im Rahmen der Anträge auf Rückerstattung eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Dabei haben sich die Unternehmen zu einer voraussichtlichen Energieeinsparung in Höhe von 881,9 Gigawattstunden innerhalb der nächsten zehn Jahre verpflichtet. 

Da bei Nichteinhaltung des Effizienzziels der gesamte Erstattungsbetrag zurückgezahlt werden muss, tendierten die Unternehmen dazu, ihre Ziele eher tief anzusetzen, heisst es in der Mitteilung. Die Erfahrung zeige aber, „dass die vereinbarten Effizienzziele in der Praxis meist übertroffen werden“. hs

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