Andreas Koch
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Ständerat will Energieversorger stärken

30. November 2017
Bern - Energieversorger sollen ihren gebundenen Endkunden die Vorteile des billigen Stromeinkaufs nur beschränkt weiter geben müssen. Der Ständerat stellt sich mit dieser Regelung gegen den Nationalrat. Beim Messwesen will der Ständerat den Energieversorgern ein Monopol einräumen.

Der Ständerat zeigt sich gegenüber den Energieversorgern in Spendierlaune. Gleich in zwei Fällen will er ihnen im Rahmen der Debatte über das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze gegenüber den gebundenen Verbrauchern eine stärkere Stellung geben, als dies der Nationalrat beabsichtigt. So hat die kleine Kammer am Donnerstag laut dem Wortprotokoll an ihrer Haltung festgehalten, dass die Energieversorger ihren gebundenen Verbrauchern zwar die Preisvorteile des billigen Stromeinkaufs weitergeben müssen. Allerdings sollen sie dabei die höheren Kosten ihrer eigenen Stromproduktion anrechnen können. Der Berner BDP-Ständerat Werner Luginbühl begründete die Haltung der Mehrheit mit dem „Willen des Gesetzgebers, die Wasserkraft im aktuellen schwierigen Umfeld zu stützen“.

Bundespräsidentin Doris Leuthard kritisierte die Lösung. Auf diese Weise müssten die gebundenen Verbraucher zwar die heutigen höheren Kosten der eigenen Stromproduktion der Versorger mittragen, aber nicht an allfälligen niedrigeren Preisen später beteiligt sein. „Das ist gut für die Netzbetreiber, die werden dankbar sagen: Ich gebe nur die Nachteile an die Haushalte weiter, die Vorteile gehören dann meiner Kasse“, so Leuthard. „Das ist an sich diskriminierend und nicht fair.“

Auch in Bezug auf die Messgeräte stellt sich der Ständerat auf die Seite der Versorger. Das Messwesen soll künftig in deren Monopol fallen. Alternative Anbieter könnten damit keine billigeren oder besseren Geräte anbieten.

Beide Themen gehen nun in eine Einigungskonferenz mit dem Nationalrat in der nächsten Woche. Wenn es zu einer Einigung kommt und das Parlament dem Gesetz noch in der laufenden Wintersession zustimmt, dann kann das Gesetz über den Ausbau des Stromnetzes auf Anfang 2019 in Kraft gesetzt werden. stk

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