Andreas Koch
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Ständerat will Konsumenten nicht an billigem Strom beteiligen

14. September 2017
Bern - Der Ständerat will die sogenannte Durchschnittspreismethode aufheben. Diese sieht vor, dass die Stromversorger ihren im Monopol gebundenen Kunden den Durchschnittspreis des von ihnen gelieferten Stroms berechnen müssen.

Kleine Stromverbraucher, die im Monopol ihres lokalen Energieversorgers gebunden sind, dürften künftig stärker zur Kasse gebeten werden. So will es jedenfalls der Ständerat. Die kleine Kammer beschloss am Mittwoch im Rahmen der Differenzbereinigung zur Stromnetzstrategie, die sogenannte Durchschnittspreismethode aufzuheben. Gemäss dieser Methode müssen die Energieversorger ihren Kunden den durchschnittlichen Beschaffungspreis berechnen. Je mehr billigen Strom sie im Grosshandel einkaufen, desto günstiger wird es für den Kunden. Je mehr teuren eigenproduzierten Strom sie dagegen beimischen, desto teurer wird es.

Künftig wird es eben noch teurer: Der Ständerat hat beschlossen, „dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten aus ihrer Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anrechnen dürfen und so die Durchschnittspreismethode der Elcom, bei der Gewinne am Markt eingerechnet werden mussten, nicht mehr gilt“, erläuterte der Berner BDP-Ständerat Werner Luginbühl im Namen der vorberatenden Kommission gemäss Wortprotokoll des Ständerates. Er verwies dabei auch darauf, dass der Nationalrat diese Entscheidung vertagt hat und eine zweite Vorlage zum Thema anstrebt – beide Kammern halten also an ihrer Differenz fest.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen begrüsst die Entscheidung des Ständerats. Diese sei ein Bekenntnis zu einheimischer Produktion. „Damit orientieren sich die Energietarife für grundversorgte Kunden an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion“, heisst es in einer Mitteilung des Verbandes. „So werden die Kunden von den Schwankungen des Marktes weitgehend ausgenommen.“ stk

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