Andreas Koch
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Stilllegungskosten werden neu berechnet

22. September 2017
Bern - Noch ungeprüfte Studien gehen von höheren Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Schweizer Kernkraftwerke als bisher angenommen aus. Die Beiträge der Betreiber für die entsprechenden Fonds wurden provisorisch bereits entsprechend angepasst.

Einer Mitteilung des Bundesrats zufolge werden die Kostenstudien derzeit durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und durch unabhängige Kostenexperten überprüft. Sie gehen von Entsorgungskosten in Höhe von 17,9 Milliarden Franken und von Stilllegungskosten in Höhe von 3,6 Milliarden Franken aus. Bisher war mit Kosten in Höhe von knapp 16 beziehungsweise knapp 3 Milliarden Franken gerechnet worden. 

Im Anschluss an die Überprüfung wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dann auf Antrag des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) die  Höhe der Kosten neu festlegen. Bereits jetzt hat die Verwaltungskommission des STENFO die Beiträge, die die Kraftwerksbetreiber in die beiden Fonds einzahlen müssen, provisorisch angepasst. 

Im Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke befanden sich per Ende 2016 insgesamt 4,72 Milliarden Franken. Gleichzeitig wurden seitens der Betreiber bisher 5,6 Milliarden Franken für bereits abgeschlossene Entsorgungsarbeiten wie die Erstellung eines zentralen Zwischenlagers aufgebracht. Bis zur Stilllegung der fünf Schweizer Kernkraftanlagen und des Zwischenlagers werden die Betreiber voraussichtlich weitere 1,9 Milliarden Franken direkt aufwenden. Nach den bisherigen Berechnungen fehlen somit weitere rund 3,7 Milliarden Franken. 

Das Kapital im Stilllegungsfonds belief sich per Ende 2016 auf 2,24 Milliarden Franken. Die fehlenden Gelder beider Fonds müssen durch weitere Beiträge der Betreiber sowie die Vermögenserträge der Fonds aufgebracht werden. Nach einem Verlust 2015 konnten dabei im vergangenen Jahr beide Fonds wieder einen Ertrag verbuchen. hs

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