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Der VSE geht davon aus, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dessen Vorsteherin, Bundespräsidentin Doris Leuthard, auf eine Übergangslösung für die Wasserzinsen verzichten wollen. Der Branchenverband schliesst dies aus „Medienberichten und nach Informationen von offizieller Seite“, wie er in einer Mitteilung schreibt. Er begrüsse diesen Verzicht. Stattdessen fordert er eine Flexibilisierung des Wasserzinses, wie ihn der Bundesrat erst für die Zeit nach 2022 vorgeschlagen hatte. Damit würde auf die volatile Preisentwicklung auf den Märkten reagiert. „Flexibilisierte Wasserzinse, bestehend aus einem fixen Teil für die Nutzung der Ressource Wasser und einem variablen Teil für dessen ökonomischen Wert, sind zeitgemäss“, schreibt der VSE.
Der Bundesrat hatte im Juni vorgeschlagen, den heutigen Wasserzins von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung 2020 auf 80 Franken zu senken. Ab 2022 sollte er sich aus einem fixen Teil von beispielsweise 50 Franken und einen variablen Teil zusammensetzen, der sich am Referenzmarktpreis orientiere. Die Gebirgskantone haben sowohl eine Senkung als auch eine Flexibilisierung der Wasserzinsen im August abgelehnt. stk