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Im per Jahresbeginn 2018 in Kraft tretenden Energiegesetz (EnG) ist die Ausgliederung des Vollzugs des Netzzuschlagsinkasso, die Auszahlung von Vergütungen und die Ausstellung von Herkunftsnachweisen in eine eigenständige Vollzugstelle für Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien vorgesehen, informiert Swissgrid in einer Mitteilung. Die Schweizer Netzgesellschaft hatte diese Aufgaben seit 2007 als akkreditierte Zertifizierungsstelle im Auftrag des Bundes übernommen. In Zukunft sollen sie von der neu gegründeten Swissgrid-Tochter Pronovo AG erfüllt werden.
Pronovo hat ihren Sitz in Frick AG und wird per 3. Januar 2018 mit rund 60 Mitarbeitern die Arbeit aufnehmen. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft von Swissgrid untersteht der Aufsicht des Bundesamts für Energie (BFE). Zum Geschäftsführer wurde der derzeitige Leiter Erneuerbare Energien & Herkunftsnachweise bei Swissgrid, René Burkhard, bestimmt.
Im Zuge der Aufgabenverlagerung wird auch die Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) aufgelöst, teilt Swissgrid weiter mit. Verwaltung und Mittel des Förderfonds gehen an den Bund über. Mit Inkrafttreten des EnG wird zudem die bisherige kostendeckende Einspeisevergütung durch ein Einspeisevergütungunssystem (EVS) abgelöst. Über die Auswirkungen der Umstellung will Swissgrid alle betroffenen Anlagenbetreiber individuell informieren. hs