Andreas Koch
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Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Vorrang für Erneuerbare soll abgeschafft werden

9. November 2016
Bern - Die derzeit gesetzlich festgelegten Vorränge für grenzüberschreitende Stromlieferungen überschreiten die Netzkapazitäten. Der Bundesrat will deswegen den Vorrang für Endverbraucher und Erneuerbare abschaffen.

Die in der geltenden Fassung des Stromversorgungsgesetzes (Strom VG) festgelegten Vorränge für grenzüberschreitende Stromlieferungen überschreiten die physikalisch bedingten Kapazitäten des Stromnetzes. Einer Mitteilung des Bundesrats zufolge gefährdet dies die Versorgungssicherheit. Zwar sei es bisher in der Praxis noch nicht zu Überlastungen des Übertragungsnetzes gekommen. Das durch frei handelbare Herkunftsnachweise im Prinzip unbeschränkte Volumen an erneuerbaren Energien könnte in Zukunft jedoch zum Problem werden. 

Der Bundesrat hat sich deswegen dem Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) angeschlossen, den Vorrang für Lieferungen aus erneuerbaren Energien aus dem Strom VG zu streichen. Auch der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung soll aufgehoben werden. Erhalten blieben damit nur noch die Vorränge für Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen und aus Grenzwasserkraftwerken. 

Engpässe im Stromnetz treten auf, wenn die Nachfrage nach Stromlieferungen die physikalische Kapazität des Netzes überschreitet. Lieferungen mit Vorrangstatus werden dann vorrangig bedient. Die restlichen Nachfragen nach Lieferungen werden bis zur Höhe der Kapazität auf einer Auktionsplattform versteigert, die von der Schweizer Netzgesellschaft Swissgrid und den Netzbetreibern der Nachbarländer betrieben wird. hs

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