Die "UZV" – Energieeffizienz mit langfristiger Planung
Zielvereinbarung mit dem Bund (UZV)
Wir helfen Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu reduzieren, Ihre Betriebs- und Produktionskosten zu senken und die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu verbessern. Wir unterstützen Sie von der Analyse über die Zielvereinbarung mit dem Bund bis zur Umsetzung der definierten Massnahmen.
Gleichzeitig erfüllen Sie die Anforderungen des Grossverbraucherartikels im Kanton Thurgau. Zudem kann eine UZV die Voraussetzung für eine Befreiung von der CO₂-Abgabe oder für die Rückerstattung des Netzzuschlags schaffen.
Mit der UZV zum Ziel
Die Zielvereinbarung mit dem Bund wird für zehn Jahre abgeschlossen und definiert wirtschaftlich sinnvolle Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Zielerreichung wird jährlich überprüft und gegenüber dem Bund rapportiert. Wir helfen Ihnen, die eingesetzte Energie optimal zu nutzen und begleiten Sie während der gesamten Laufzeit bei der Umsetzung und beim Monitoring.
- 10-jährige Zielvereinbarung mit dem Bund
- Erfüllung des Grossverbraucherartikels
- Laufende Unterstützung bei Umsetzung und Monitoring
Zweck der Beratung
- Analyse Ihres Energieverbrauchs und Ermittlung wirtschaftlicher Einsparpotenziale
- Erarbeitung von Massnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und Kosten im Verhältnis zum Output
- Grundlage zur Erfüllung des kantonalen Grossverbraucherartikels im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Bund
Output
- Erstellung eines detaillierten Berichts zur Energieeffizienz- und Potenzialanalyse
- Abbildung der Zielvereinbarung im ZVM-Tool des Bundes inkl. Dokumentation der Massnahmen
- Präsentation der Ergebnisse sowie Empfehlung des weiteren Vorgehens
- Definition wirtschaftlicher Massnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und Kosten
- 10-jähriges Monitoring inkl. fachtechnischer Begleitung während der gesamten Laufzeit
- Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen (z. B. Offertenvergleich, fachliche Beratung und Monitoring-Berichte)
Themen
- Betriebs- und Produktionsprozesse
- Energieverbrauch und Energiekosten
- Energietechnische Infrastruktur (Wärme,
Kälte, Klima, Druckluft, Beleuchtung etc.) - Gebäudehülle und -technik
- Befreiung CO₂-Abgabe und Rückerstattung des Netzzuschlags (RNZ)
Dienstleistungsprodukt
Zielvereinbarung mit dem Bund über zehn Jahre für wirtschaftlich sinnvolle Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Zielgruppe
Verpflichtete Betriebsstätten "Grossverbraucher" im Sinne des Thurgauer Energiegesetzes (ENG):
- KMU ≥ 200 MWh/a Stromverbrauch und/oder
- KMU ≥ 5 GWh/a Wärmeverbrauch
Förderung
- Abklärung der Fördermöglichkeiten auf Kantonaler und auf Bundesebene durch den/die Energiespezialst:in
- Beantragung der Fördermittel
Grossverbrauchern stehen im Kanton Thurgau zwei Möglichkeiten offen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen: der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Bund UZV mit dem Bund – wie oben beschrieben – oder mit der Durchführung einer Energieverbrauchsanalyse (EVA). Wir prüfen, welcher Weg für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, und beraten Sie umfassend bei der Wahl.