Unternehmen mit einer Zielvereinbarung können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Der Netzzuschlag liegt aktuell (seit 2021) bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen und der Stromverbrauch mindestens 870 MWh pro Jahr erreicht.
Für weitere Informationen zur Rückerstattung des Netzzuschlags besuchen Sie die Webseite des Bundesamtes für Energie.