Andreas Koch
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Bundesrat ändert Energieverordnung

10. März 2014
Bern - Die Änderungen der Energieverordnung treten zum 1. April 2014 in Kraft. Diese betreffen in erster Linie stromintensive Unternehmen und private Produzenten von Solarstrom.
Der Bundesrat hat die Änderungen laut seiner Medienmitteilung gutgeheissen. Unternehmen, deren Elektrizitätskosten mindestens 10 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung betragen, können sich am April den bezahlten Netzzuschlag zurückerstatten lassen. Unternehemn mit einem Kostenanteil zwischen 5 und 10 Prozent haben die Möglichkeit, sich einen Teil zurückerstatten zu lassen. Unabhängig von ihrer Grösse dürfen die Produzenten von Solarstrom diesen künftig selbst am Produktionsort verbrauchen. Auch durch Dritte wie Mieter. Netzbetreiber vergüten lediglich den Teil Strom, der ins Netz eingespeist wird. jh

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