Andreas Koch
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Bundesgericht gibt Kleinwasserkraftwerk neue Chance

24. November 2016
Lausanne - Das Bundesgericht sieht keinen Grund für den Verzicht des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt. Das Kantonsgericht muss nun einen neuen Entscheid über die Aufhebung der Bewilligung fällen.

Das geplante Kleinwasserkraftwerk würde laut einer Mitteilung des Bundesgerichts jährlich rund 1,78 Gigawattstunden Strom produzieren. Betrieben würde sie von der Gesellschaft Estia SA. Diese hatte 2012 vom Department für Sicherheit und Umwelt des Kantons Waadt die erforderlichen Bewilligungen für den Betrieb des Kraftwerks erhalten. Dagegen haben mit Pro Natura, Pro Natura Vaud, WWF Schweiz, WWF Vaud und der Waadtländer Flussfischergesellschaft fünf Umweltschutzorganisationen eine Beschwerde gegen die Bewilligung erhoben. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hob die Bewilligung auf und begründete seinen Entscheid mit dem geringen Stromproduktionspotenzial des Kraftwerks.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Estia SA gegen den Entscheid gutgeheissen. Damit muss das Kantonsgericht einen neuen Entscheid fällen. Das Bundesgericht gibt zu bedenken, dass die Leistung des Kraftwerks nur geringfügig unter dem durchschnittlichen Stromproduktionswert im Kanton liegt. Das Wasserkraftwerk sei wichtig, weil es zur Erhöhung der Elektrizität aus Wasserkraft beiträgt, welche im Energiegesetzt festgehalten wird. Das Kantonsgericht müsse in erster Linie prüfen, ob das geplante Kraftwerk wirtschaftlich ist. Die Bewilligung wirtschaftlich nicht tragfähiger Projekte würde nämlich dem Gesetzt widersprechen. ssp

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