Andreas Koch
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Bundesrat macht kehrt bei Wasserzins

23. Mai 2018
Bern - Der Bundesrat will den Wasserzins nun doch bis 2024 bei 110 Franken belassen. Er reagiert damit auf die anhaltende Uneinigkeit zwischen Bergkantonen und der Strombranche. Neue und erweiterte Wasserkraftwerke sollen vom Wasserzins befreit werden.

Der maximale Wasserzins soll nun doch bis 2024 bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung belassen werden. Das schlägt der Bundesrat in seiner Botschaftzur Änderung des Wasserrechtsgesetzes vor. Damit verzichtet er auf das Modell, das er 2016 vorgelegt hatte. Dieses sah vor, das Maximum für drei Jahre auf 80 Franken zu senken. Danach sollte das Maximum flexibilisiert und von den Grosshandelspreisen für Strom abhängig gemacht werden. Der Bundesrat begründet den Richtungswechsel nun in einer Mitteilungdamit, dass dieses Modell in der Vernehmlassung nicht mehrheitsfähig gewesen sei. Zudem seien die Gespräche zwischen den Kantonen und der Strombranche über mögliche gemeinsame Vorschläge ergebnislos geblieben.

Der Bundesrat will aber der Strombranche bei neuen oder erheblich erweiterten Wasserkraftwerken entgegen kommen. Diese sollten für zehn Jahre nach der Inbetriebnahme vom Wasserzins ausgenommen sein. Eine generelle Neuregelung des Wasserzinses will der Bundesrat erst vornehmen, wenn die künftigen Rahmenbedingungen klarer werden. Dazu gehören unter anderem die derzeitige Revision des Stromversorgungsgesetzes und das geplante Stromabkommen mit der EU.

Die Bergkantonebegrüssen den Vorschlag des Bundesrates. „Es ist sachlich und politisch der einzig richtige Entscheid, denn für eine Senkung des Wasserzinsmaximums besteht kein Anlass“, heisst es in einer Mitteilung der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Eine künftige Neuregelung des Wasserzinses müsse die gesamte Wertschöpfung einbeziehen. Die Stromunternehmen müssten ihre Kosten transparent machen. Zudem solle der Wasserzins eine Ressourcenentschädigung bleiben.

Die Strombranche lehnt den Richtungswechsel des Bundesrates dagegen ab. Der Bundesrat habe es verpasst, die Weichen für einen flexiblen Wasserzins und damit eine wettbewerbsfähige Wasserkraft zu stellen, heisst es in einer Mitteilungdes Verbandes der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE). „Damit werden veraltete, über 100-jährige Strukturen zementiert und die Standorte der Wasserkraftwerke geschwächt“, wird VSE-Direktor Michael Frank zitiert. Die Schweizer Wasserkraft drohe in der Konkurrenz mit dem Ausland an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren.

Auch economiesuissekritisiert den Entscheid des Bundesrates. Dieser sei „ein enttäuschendes Signal für die Branche und die Wasserkraft als zukunftsweisender Energieträger“, schreibt der Dachverband in einer Mitteilung. Er kündigt an, sich im Parlament für einen Systemwechsel beim Wasserzins einzusetzen.  stk

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