Andreas Koch
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Gebirgskantone lehnen Senkung der Wasserzinsen ab

28. August 2017
Bern - Die Gebirgskantone sind nicht bereit, auf die vom Bund vorgeschlagene Senkung und Flexibilisierung des Wasserzinses einzutreten. Vorrang hat aus ihrer Sicht ein neues Strommarktmodell.

Die Gebirgskantone wollen nicht allein für die derzeitigen Probleme der Stromwirtschaft zur Kasse gebeten werden. Eine generelle Senkung des Wasserzinses lehnen sie daher ab, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben. Die Schieflage der Branche sei eine Folge von Entwicklungen auf den internationalen und nationalen Energiemärkten und habe nichts mit der Wasserkraft und ihren Kosten zu tun. Daher könnten sie auch nicht mit einer Senkung der Wasserzinsen gelöst werden. „Damit würden nämlich alleine die Wasserkraftkantone den Preis für den Ausgleich der Marktverzerrungen bezahlen“, schreiben sie. 

Der Bundesrat hatte im Juni vorgeschlagen, für eine Übergangszeit zwischen 2020 und 2022 den heutigen Wasserzins von 110 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu senken. Anschliessend solle er im Rahmen einer neuen Strommarktordnung flexibilisiert werden. Einem Sockelbetrag etwa von 50 Franken pro Kilowatt solle im Fall von Gewinnen ein flexibler Betrag hinzugefügt werden. Auch das lehnen die Gebirgskantone ab.

Die Gebirgskantone stützen sich in ihrer Argumentation auch auf zwei Studien. Eine Studie von BHP – Hanser und Partner zu den Erträgen der Strombranche zwischen 2000 und 2016 ergibt, dass diese mit der Wasserkraft über alle Wertschöpfungsstufen hinweg Gewinne geschrieben habe. Eine zweite Studie der Universität St.Gallen zeigt, dass der durchschnittliche Gesamterlös der Schweizer Wasserkraft in den nächsten Jahren leicht über dem Tiefpunkt von 2015/2016 liegen dürfte.

Die Gebirgskantone erinnern daran, dass die Wasserkraft eine natürliche Ressource sei. Daher müsse deren Nutzung auch angemessen entschädigt werden. Dabei sei ihre gesamte Wertschöpfung einzubeziehen. Die Stromunternehmen müssten daher bei Kosten wie bei Einnahmen transparent sein. Eine Anbindung der Wasserzinsen an den Stromverbrauch komme zudem nicht in Frage, denn damit würden sie zu einer Art Subvention.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen dagegen hatte im Juni in einer ersten Reaktion die Vorschläge des Bundesrats als einen Schritt in die richtige Richtung genannt. Dieser entlaste die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft.  stk

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