Andreas Koch
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Kanton Zürich will Nutzung des Untergrunds regeln

1. Dezember 2016
Zürich - Das Interesse am tiefen Untergrund für die Energiegewinnung im grossen Stil hat in der Schweiz stark zugenommen. Die Gesetzeslage hinsichtlich seiner Nutzung weist jedoch Lücken auf. Die will der Zürcher Regierungsrat nun schliessen lassen.

Einer Mitteilung des Kantons Zürich zufolge hat der Regierungsrat bereits eine Vorlage für eine Gesetz ausgearbeitet, die „Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren“ schaffen und „die Bevölkerung und Umwelt vor Schäden“ bewahren soll. Die Nutzung des Untergrunds für die heimische Energiegewinnung soll dabei durch klare Rahmenbedingungen begünstigt werden. Dabei geht es vor allem um die Energiegewinnung im grösseren Massstab. Wenig intensive und räumlich beschränkte Nutzungen für einzelne Häuser sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Im Gesetz werden Untersuchungen und die Nutzung des Untergrunds geregelt, sei es zur Energiegewinnung, zur Gewinnung oder zum Abbau anderer Bodenschätze oder zur Speicherung von Gasen. In der Vorlage wird die Sachhoheit über den Untergrund dabei in der Regel dem Kanton zugewiesen. Weiterhin wird das Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen festgelegt. Dabei müssen bei der Untersuchung und Nutzung des Untergrunds Schäden für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden können. Auf spezifische Technologien wie beispielsweise das Fracking wird hier nicht eingegangen. „Dies wäre angesichts des stetigen technologischen Wandels nicht sinnvoll“, heisst es in der Mitteilung. 

Nach einer positiv verlaufenden Vernehmlassung wurde der Entwurf vom Regierungsrat nun verabschiedet und an den Kantonsrat überwiesen. hs

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