Andreas Koch
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VSE will Wasserzinse schneller flexibilisieren

29. September 2017
Aarau - Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) unterstützt die vom Bundesrat angestrebte Flexibilisierung der Wasserzinse. Sie sollte jedoch schon ab 2020 und nicht erst ab 2023 eingeführt werden, fordert der VSE.

Die vom Bundesrat geplante Übergangsregelung mit festen aber abgesenkten Wasserzinsen verschiebe „die Korrektur des Systemfehlers nur auf die lange Bank“, erklärt der VSE in einer Mitteilung. Das seit über 100 Jahren gültige System fixer Wasserzinse stehe „fernab der heutigen ökonomischen und regulatorischen Realität“, heisst es dort. 

„Der betriebswirtschaftliche Referenzwert der Ressource Wasser wird heutzutage an den europäischen Märkten gebildet“, argumentiert VSE-Präsident Michael Wider in der Mitteilung. „Diese neue Realität muss auch bei der Bemessung der Wasserzinse zwingend berücksichtigt werden.“ Dabei stelle der VSE die Berechtigung der Wasserzinse als Nutzungsentgelt und Einnahmequelle für die Standortkantone keineswegs in Frage, wird in der Mitteilung festgehalten. Der Branchenverband spricht sich daher für das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell für den Wasserzins mit einem fixen und einem variablen Teil aus. Es sollte jedoch sofort nach Ablauf der bis Ende 2019 gültigen Regelungen eingeführt werden. 

Die Übergangslösung, den maximalen Wasserzinssatz bis Ende 2022 von derzeit 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung auf 80 Franken zu senken, hält der VSE hingegen für falsch. Eine „temporäre Senkung“ bringe zwar „eine gewisse Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft“, so Wider. Sie entschärfe jedoch „keineswegs die grundsätzliche Problematik eines fixen Wasserzinses, welche der heutigen, marktabhängigen Lage der Wasserkraft nicht gerecht wird“. hs

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