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Die Wirtschaftsverbände Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), AEE Suisse, economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband (SGV) und Swissmem, sowie das Schweizerische Konsumentenforum und der Schweizerische Städteverband setzen sich gemeinsam für einen „zeitgemässen und flexiblen Wasserzins“ ein, informiert die Allianz in einer Mitteilung. Sie stellt dafür drei Forderungen auf.
So soll der Wasserzins in einen fixen und einen variablen, marktabhängigen Teil aufgespalten werden. Dies sei sowohl für die Produzenten als auch für die Standortkantone und -gemeinden eine faire Lösung, heisst es in der Mitteilung zur Begründung. Denn damit werde die Produktion in Tiefpreiszeiten entlastet, während in Zeiten hoher Preise auch die Standorte der Wasserkraft profitierten. Die Flexibilisierung soll nach Ansicht der Allianz mit Geltung per Jahresanfang 2020 gesetzlich verankert werden.
Bis zu diesem Datum sollte die Wasserkraftproduktion nach Ansicht der Allianz deutlich entlastet werden. Die vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagenen 80 Franken pro mittlerer Bruttowattleistung ist ihrer Meinung nach als Obergrenze für den Wasserzins zu verstehen. Langfristig fordert die Allianz die Einbindung der Wasserzinsfrage in die Revision des Stromversorgungsgesetzes und der künftigen Marktlage ein.
In seiner heutigen Form untergrabe der Wasserzins „die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft gegenüber der ausländischen Konkurrenz“, argumentiert die Allianz. Ein flexibler Wasserzins trage hingegen zu Erhalt und Modernisierung der Schweizer Wasserkraft bei. hs