Andreas Koch
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Kompetenz-Zentrum
Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Kompetenzzentrum sieht Zielkonflikt bei Netztarif

26. August 2016
Basel - Netznutzungsgebühren subventionieren private Photovoltaikanlagen auf Kosten des effizienten Netzausbaus. Zur Lösung dieses Zielkonflikts empfiehlt das Energiekompetenzzentrum des Bundes mehr Handlungsspielraum für regionale Akteure.

Aufbau und Erhalt des Stromnetzes in der Schweiz werden durch die Netznutzungsgebühren finanziert. Das derzeitige verbrauchsabhängige Tarifmodell entlastet dabei die Besitzer von privaten Photovoltaikanlagen. In seinem jüngsten White Paper untersucht das wirtschaftsrechts- und sozialwissenschaftliche Energiekompetenzzentrum des Bundes (SCCER CREST), inwieweit dadurch ein Zielkonflikt mit Handlungsbedarf entsteht.

Dabei kommen die Forscher zu dem Schluss, dass das Tarifmodell zu einer Quersubventionierung privater Photovoltaikanlagen führt. Diese unterstützt das erklärte Ziel des Ausbaus privater Photovoltaikanlagen, gefährdet aber gleichzeitig das Ziel des Aufbaus einer effizienten dezentralen Energieversorgungsstruktur. Beide Ziele aber sind für die Umsetzung der energiepolitischen Strategie der Schweiz wesentlich. Allerdings bleiben die Folgen des Zielkonflikts nach Ansicht des SCCER CREST zumindest in den nächsten Jahren überschaubar.

Mittelfristig empfiehlt das Kompetenzzentrum, sich bei der Diskussion um die Ausgestaltung eines neuen Tarifmodells auf drei Aspekte zu konzentrieren. Zum einen sollte untersucht werden, wie sich Anreize für den Ausbau der Erneuerbaren mit Anreizen für ein effizientes Netz verbinden lassen. Damit zusammenhängend müsste über Wege nachgedacht werden, Alternativen zu den verbrauchsabhängigen Tarifmodellen zu finden. Vor allem aber empfiehlt SCCER CREST, den regionalen Akteuren mehr Handlungsspielraum für die Entwicklung und Erprobung eigener Ansätze zu lassen. hs

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